Leistungsnachweise im bilingualen Sachfachunterricht
Die Leistungsnachweise im bilingualen Sachfachunterricht sind grundsätzlich in der Fremdsprache abzuhalten. Das Fach Übungsunternehmen stellt hier eine Ausnahme dar, da die auf Deutsch unterrichteten Lerninhalte auch auf Deutsch abgeprüft werden. Die Abschlussprüfung im Fach Übungsunternehmen wird hingegen vollständig auf Deutsch abgehalten.
Um den Schülerinnen und Schülern einen leichteren Zugang zu den Aufgabenstellungen bei Leistungsnachweisen zu ermöglichen, können die Arbeitsanweisungen auch bilingual gestellt werden, was bedeutet, dass die Fragestellung nicht nur in der Zielsprache formuliert, sondern zusätzlich eine deutsche Übersetzung angeboten werden kann. Bei der Bearbeitung der Aufgabenstellungen steht es den Schülerinnen und Schülern dann frei, auf Englisch oder Deutsch zu antworten. Es ist jedoch empfehlenswert, die Schülerinnen und Schüler dazu anzuhalten, die Zielsprache zu verwenden und für eine Aufgabenstellung durchgängig eine Sprache zu verwenden.
Entscheidet sich eine Schülerin/ein Schüler dafür, in der Fremdsprache zu antworten, gilt bei der Bewertung von Leistungsnachweisen der Grundsatz „Inhalt vor Sprache“, das heißt, dass in erster Linie die sachfachliche Kompetenz überprüft wird und nicht das fremdsprachliche Können. Rechtschreibfehler und Grammatikverstöße werden gekennzeichnet, aber nicht negativ bewertet solange die Lehrkraft trotz der sprachlichen Fehler erkennen kann, was die Schülerinnen und Schüler inhaltlich vermitteln wollen. Fachbegriffe müssen allerdings stets korrekt verwendet werden und sind dementsprechend zu korrigieren.https://www.portale.isb.bayern.de/typo3/#_ftn1
Da der bilinguale Sachfachunterricht den regulären Sachfachunterricht ersetzt, spiegelt sich dies auch im Zeugnis. Hier wird die Note des bilingualen Unterrichts als Note im Sachfach ausgewiesen. Eine Zusatzbemerkung im Zeugnis bestätigt, dass der Sachfachunterricht in der Fremdsprache erteilt wurde:
„Das Fach ... wurde (zum Teil) bilingual in deutscher und englischer Sprache unterrichtet.“
In den Vorbereitungskursen wird im Gegensatz zum bilingualen Sachfachunterricht in den darauf aufbauenden Jahrgangsstufen auf die Leistungserhebung in gewohnter Form verzichtet.
Hier finden Sie konkrete Hinweise zur Leistungserhebung im bilingualen Sachfachunterricht der Wirtschaftsschule. Das Dokument steht Ihnen zum kostenlosen Download bereit.