Begriffsbestimmung
Bilingualer Sachfachunterricht bedeutet, dass der Unterricht in einem Sachfach nicht auf Deutsch, sondern in einer Fremdsprache erteilt wird. Im Falle der Wirtschaftsschule handelt es sich bei der Fremdsprache um Englisch. Ziel ist es, den Unterricht im betreffenden Sachfach möglichst durchgängig in der Fremdsprache zu halten. Im Vordergrund steht aber nicht das Fremdsprachenlernen, sondern der Kompetenzerwerb im jeweiligen Sachfach selbst.
Bilingualer Unterricht stellt folglich keine Erweiterung des Englischunterrichts dar und dient nicht in erster Linie dazu, die von den Schülerinnen und Schülern laut Fachlehrplan Englisch zu erwerbenden Kompetenzen zu vertiefen.Die Fremdsprache ist Arbeitsmittel und Kommunikationsmedium und soll von den Schülerinnen und Schülern ungezwungen und selbstverständlich benutzt werden.
Wenngleich die durchgängige Verwendung der Fremdsprache eine Grundannahme des bilingualen Sachfachunterrichtes ist, kann der Wechsel in die Muttersprache in bestimmten Situationen notwendig werden. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Lehrkräfte abzuwägen, ob und wann ein Wechsel der Unterrichtssprache stattfindet, um die Motivation der Schülerinnen und Schüler aufrechtzuerhalten, gegebenenfalls Überforderung zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit der Lerninhalte zu gewährleisten. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die Fachterminologie sowohl auf Deutsch als auch in der Fremdsprache von den Schülerinnen und Schülern korrekt verwendet werden kann.