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Organisation - Informationen für Schulen

Voraussetzungen für die Umsetzung

Der bilinguale Sachfachunterricht kann an der Wirtschaftsschule ausschließlich von Lehrkräften erteilt werden, die sowohl über die Fakultas im Sachfach als auch über die Lehrbefähigung im Fach Englisch verfügen. Daneben können auch Lehrkräfte mit der Fakultas im Sachfach und einer entsprechenden fremdsprachlichen Qualifikation im Fach Englisch nach § 114 LPO I im bilingualen Sachfachunterricht eingesetzt werden. Davon abweichende Einzelfalllösungen bedürfen einer gesonderten Prüfung und der Genehmigung durch das Staatsministerium.

Bilingualer Sachfachunterricht kann an jeder Variante der bayerischen Wirtschaftsschule durchgeführt werden.

An der 3- und 4-stufigen Wirtschaftsschule ist dies in den Fächern Geschichte/Politik und Gesellschaft, Wirtschaftsgeographie oder Übungsunternehmen möglich. In der 2-stufigen Wirtschaftsschule kann lediglich das Fach Übungsunternehmen bilingual unterrichtet werden.

Eine grafische Übersicht mit näheren Erläuterungen finden sie hier:

Sie haben vor, an ihrer Schule bilingualen Sachfachunterricht einzuführen?

Dann sind Sie hier ganz richtig. Folgen Sie dem Link zu schulorganisatorischen Fragen und erhalten Sie viele Informationen, die bei der Implementierung bilingualen Sachfachunterrichts zu beachten sind.

Da das jeweilige Sachfach in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Vorrückungsfach ist und das erzielte Gesamtergebnis im (Abschluss-)Zeugnis ausgewiesen wird, gelten alle entsprechenednen Bestimmungen der Wirtschaftsschulordnung bezüglich der Erhebung von Leistungsnachweisen.

Nähere Informationen zu Leistungsnachweisen im bilingualen Sachfachunterricht erhalten Sie hier.