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Organisatorische und rechtliche Grundlagen

Häufig gestellte Fragen

In welchen Fächern ist bilingualer Unterricht am Gymnasium möglich?

Bilingualer Sachfachunterricht an Gymnasien ist grundsätzlich in allen Sachfächern, also nicht-sprachlichen Fächern, möglich. Als Arbeitssprache kommen alle modernen Fremdsprachen in Betracht, die an der Schule unterrichtet werden.

Welche Formen bilingualen Unterrichts gibt es am Gymnasium?

  • Bilinguale Module sind mehrstündige zweisprachige Unterrichtseinheiten innerhalb des regulären Sachfachunterrichts. Sie können in allen geeigneten Jahrgangsstufen auch ohne sprachliche Vorlaufphase durchgeführt werden. Eine Stundenverstärkung ist nicht erforderlich, aber möglich, z. B. im Rahmen der Intensivierungsstunden.
  • In zweisprachigen Zügen können auf der Grundlage der 1., 2. oder 3. Fremdsprache nach einer (optionalen) Vorlaufphase in Form von erweitertem Fremdsprachenunterricht ein oder mehrere Sachfächer zweisprachig unterrichtet werden. Die reguläre Unterrichtszeit wird um ein bis zwei Wochenstunden pro Schuljahr erhöht.
  • Sonstige Formen: Bilingualer Sachfachunterricht kann auch z. B. in Wahlkursen, Arbeitsgemeinschaften und Projekten mit der Fremdsprache als Arbeitssprache stattfinden; darüber hinaus ist er im Rahmen eines fächerübergreifenden Unterrichts z. B. als Seminarfach oder als bilingualer Kurs im Profilbereich in der Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums möglich.

Über welche Qualifikation sollten Lehrkräfte verfügen, die bilingualen Unterricht anbieten?

Bei der Einrichtung zweisprachigen Unterrichts an einer Schule ist es empfehlenswert, wenn eine Lehrkraft über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:

  • die Lehrbefähigung sowohl für ein Sachfach als auch für eine Fremdsprache oder
  • die Lehrbefähigung für ein Sachfach sowie eine erworbene fremdsprachlichen Qualifikation unter den vereinfachten Bedingungen nach § 114 LPO I oder
  • die Lehrbefähigung für ein Sachfach und der Nachweis von Kenntnissen einer Fremdsprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens durch ein entsprechendes Sprachzertifikat eines ausländischen Kulturinstituts (z. B. British Council, Institut français, Instituto Cervantes).
  • Zudem bleibt es dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin unbenommen, im zweisprachigen Sachfachunterricht auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für ein Sachfach und z. B. im Ausland erworbenen überdurchschnittlichen fremdsprachlichen Kenntnissen einzusetzen. Hierzu gehören insbesondere Sprachkenntnisse, die im Rahmen von Auslandsschuldienst, Lehrerentsendeprogrammen oder Lehrerfortbildungsprogrammen wie dem "Professional Teacher Development Program" mit dem Board of Education, New York, erworben wurden.

Begriffe und Definitionen

...erfolgt zweisprachig. Je nach Organisationsform können dabei die Anteile der Fremdsprache oder des Deutschen überwiegen. Die Organisationsform hängt von der Schulart (z. B. Gymnasium oder Realschule) oder von der Entscheidung an der einzelnen Schule ab.

Gemeint ist hier ein zweisprachiger Sachfachunterricht mit stärkerer Betonung der Sprachvermittlung.

... bezeichnet Unterricht, der einsprachig in der Fremdsprache erteilt wird, in dem jedoch gleichzeitig Inhalte eines Sachfachs einführend oder vertiefend unterrichtet werden.

Damit wird eine abgeschlossene Unterrichtseinheit bezeichnet, die in der Regel aus mehreren Einzelstunden besteht.

... sind nichtsprachliche Schulfächer (wie Geschichte, Mathematik, Chemie, Sport, Musik), welche bilingual unterrichtet werden können.